VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Hotel, Ersatz defekter Wirtschaftsgüter, Defekt mangels Wartungsarbeiten, Kosten für Grundreinigung, Kosten für bauliche Modernisierung von Sanitäranlagen, maßgebliche Verwaltungspraxis, vertiefte Überprüfung, Rücknahme der Abschlagszahlung und Rückerstattung, keine Willkür
Urteil vom 15.12.2023 – W 8 K 23.523